Rechtliches
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Spenglermeisterbetrieb Peters GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2Vertragsschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 3Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Technische Zeichnungen, Pläne und Berechnungen sind bis zur Fertigstellung Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben, vervielfältigt oder verwendet werden.
§ 4Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen.
§ 5Ausführung und Abnahme
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung fachgerecht und gemäß den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung trotz Kenntnis eines Mangels nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung rügt.
§ 6Gewährleistung und Mängelhaftung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistung bei Gefahrübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung. Für vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln setzen voraus, dass dieser seine Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Auftraggeber den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 7Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bis zum vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung für Schadensersatz ist ausgeschlossen, unabhängig von der Rechtsgrundlage.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 8Termine und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Überschreitungen berechtigen den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt, wenn dem Auftragnehmer zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Terminüberschreitung besteht nur bei schuldhafter Verzögerung durch den Auftragnehmer.
§ 9Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Ausführung der Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle rechtzeitig zugänglich ist und dass erforderliche Genehmigungen vorliegen. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers verschieben die Fristen angemessen.
§ 10Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn es auf demselben Rechtsverhältnis beruht.
§ 11Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis vor. Der Auftraggeber darf die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, nicht aber verpfänden oder anderweitig belasten.
§ 12Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 13Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 14Kontakt
Diese AGB wurden zuletzt am 15. Juli 2026 aktualisiert.